Streichung der NoVA-Rückvergütung

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Erschienen am:

1.12.2025

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Die geplante Streichung der NoVA-Rückvergütung gefährdet den Gebrauchtwagenmarkt, Leasing und den Standort Österreich. Der Entwurf zum Betrugsbekämpfungsgesetz sieht die ersatzlose Streichung der NoVA-Rückvergütung beim Export von Fahrzeugen vor. Stattdessen soll lediglich eine proportionale NoVA-Bemessung für ausländische Unternehmen bei vorübergehender Fahrzeugnutzung in Österreich eingeführt werden.

 

Eine breite Allianz aus Fahrzeughandel, Fahrzeugtechnik, Automobilimporteuren und Leasingwirtschaft lehnt diese Neuregelung entschieden ab.

Die "Vorarlberger Nachrichten" hat dazu am 28. November folgende Schlagzeile und Bericht mit einem Statement des Obmanns des Vorarlberger Fahrzeughandels Rudi Lins veröffentlicht:


Bericht VN vom 28.11.2025

Wirtschaftskammer Vorarlberg
Landesgremium Fahrzeughandel
Wichnergasse 9 | 6800 Feldkirch
Fahrzeughandel Vorarlberg

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