- Normverbrauchsabgabe (NoVA)
- Motorbezogene Versicherungssteuer
- E-MobilitÀtsförderung

CO2 Besteuerung: NoVA und Motorbezogene Versicherungssteuer

Ab 1. Juli gelten bei Anmeldung zahlreicher NeuwÀgen massive VerschÀrfungen bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA). Vor allem Familienfahrzeuge mit hohem Verbrauch wie Minivans oder SUVs sowie KastenwÀgen und Pick-Ups werden empfindlich teurer.

CO2 Besteuerung: NoVA und Motorbezogene Versicherungssteuer

Seit 1. Juli 2021 gelten bei Anmeldung zahlreicher NeuwĂ€gen massive VerschĂ€rfungen bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA). Vor allem Familienfahrzeuge mit hohem Verbrauch wie Minivans oder SUVs sowie N1 Klein-LKWs (KastenwĂ€gen, Pritsche) und gerade Pick-Ups werden empfindlich teurer. Bereits seit 1. Oktober 2020 gilt die CO2 abhĂ€ngige Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer fĂŒr die Klassen L1e bis L5e (MotorrĂ€der usw.) und M1 (PKW).
NÀchster Stichtag, um einer NoVA Erhöhung zu entkommen ist Ende November 2023.

 

Wer ein neues Fahrzeug kaufen will, sollte weiter Tempo machen.

Sowohl fĂŒr die NoVA Berechnung, als auch fĂŒr die motorbezogene Versicherungssteuer kommt es jĂ€hrlich (bis 2024) jeweils ab 1. JĂ€nner zu Steuererhöhungen bei vielen Fahrzeugmodellen.

 

FĂŒr die NoVA gilt:

Auf Fahrzeuge, fĂŒr die ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor dem 1. Dezember eines Jahres abgeschlossen wurde und deren Lieferung oder deren innergemeinschaftlicher Erwerb vor dem 1. April des Folgejahres erfolgt, können die bis zum 31. Dezember eines Jahres geltenden Werte weiter angewendet werden.

 

Das heißt fĂŒr Sie:

Nutzen Sie daher die jĂ€hrlichen Übergangsfristen und bestellen Sie rechtzeitig vor dem 1. Dezember 2023 Ihr Fahrzeug bei dem FahrzeughĂ€ndler Ihres Vertrauens. Aber Achtung! Das Fahrzeug muss vor dem 1. April 2024 geliefert werden.

 

Die Liefersituation hat sich verbessert, dennoch ist bei gewissen Modellen eine rasche Bestellung empfehlenswert. DarĂŒber hinaus steigt die CO2 abhĂ€ngige „Motorbezogene Versicherungssteuer“ durch Senkung der CO2 und kW AbzugsfreibetrĂ€ge jĂ€hrlich mit 1. JĂ€nner, hier gibt es keine Toleranzfristen.

 

Expertentipp:

Das persönliche GesprĂ€ch beim Profi bleibt unerlĂ€sslich, wenn man die richtigen Entscheidungen beim Fahrzeugkauf in allen Details treffen möchte. Besonders praktisch dafĂŒr ist die FahrzeughĂ€ndler-Suche, die Ihnen den kĂŒrzesten Weg ins Autohaus zeigt. Der Antriebs-Check bietet eine geniale Orientierungshilfe, die Sie auf den Besuch im Autohaus vorbereitet.

 

Keine NoVA bei Elektroautos

Von der Nova befreit sind Kraftfahrzeuge, die auf Grund ihres Antriebs einen CO2-Emissionswert von 0 g/km aufweisen. Dies betrifft hauptsĂ€chlich Elektro- und Wasserstofffahrzeuge. Hybridfahrzeuge sind nicht von der NoVA befreit, oftmals fĂ€llt aber vor allem fĂŒr Plug-In-Hybride, aufgrund der geringen CO2-Emissionen, keine NoVA an (fĂŒr 2024 liegt der Grenzwert bei < 97 g/km).

Machen Sie jetzt den Antriebs-Check!

Förderungen E-MobilitÀt
Auch 2023 5.000 Euro beim Kauf eines E-Autos fĂŒr Private

In der Übersicht zur E-MobilitĂ€tsförderung 2023 sind alle wichtigen Infos zur aktuellen Förderungsaktion veröffentlicht. 

TIPP: Gleich informieren und rasch beantragen, bevor der Fördertopf ausgeschöpft ist. Bis zum endgĂŒltigen Kauf haben Sie neun Monate Zeit. 

WeiterfĂŒhrende Informationen und Links zur E-MobilitĂ€t sind auch auf der Seite des Landes Vorarlberg

TIPP: Gleich informieren und rasch beantragen, bevor der Fördertopf ausgeschöpft ist. Bis zum endgĂŒltigen Kauf haben Sie neun Monate Zeit. 

Weitere Informationen zur E-MobilitĂ€t fĂŒr Private, Unternehmen und Gemeinden gibt Ihnen auch das Land Vorarlberg abrufbar.

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